Allgemeine Geschäftsbedingungen Klees Marketing GmbH

1. Vertragsschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten

1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei 
Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. 2Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bzw. bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. 3Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher Bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. 4Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 5Die Entgegennahme von Zahlungsmitteln gleich welcher Art (Anzahlung, Inzahlungnahme von Fahrzeugen, etc.) durch den Verkäufer bedeutet keine konkludente Annahme des Kaufvertrages. 6Dies gilt sowohl für Barzahlungs- als auch für Finanzierungsgeschäfte. 

1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 2 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 

1.3 Nebenleistungen, wie z. B. Fahrzeugzulassung, Fahrzeugverbringung oder transport, vermittelte Gebrauchtwagen- und Bauteilegarantien, etc., werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Bestellung schriftlich ausgewiesen sind. Vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit ein anderes nicht vereinbart ist, zu Lasten des Käufers. 

 

2. Zahlung

2.1 Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 

2.2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. 2Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. 3Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 

 

3. Lieferung und Lieferverzug

3.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. 2Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 

3.2 Der Käufer kann in den Fristen der Ziff. 1.1 nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. 2 Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. 3Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. 

3.3 Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder 
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Aufforderungsfrist eine weitere angemessene Frist zur Lieferung 
setzen. 2Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 
10 % des vereinbarten Kaufpreises. 3 Ist der Käufer eine juristische Person 
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder 
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 4Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der 
Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 

3.4 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist 
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. 2Die Rechte des Käufers bestimmen 
sich dann nach Ziff. 3.2 Satz 3 und Ziff. 3.3. 

3.5 Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieser Ziffer gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leber Körper oder Gesundheit. 

3.6 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die dem Verkäufer ohne eignes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziff. 
3.1 bis 3.4 genannten Termine oder Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. 2Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 3Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 

 

4. Abnahme

4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. 2 Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 

4.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. 2Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 

5.2 Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis, Preise für vereinbarte Nebenleistungen oder verauslagter Kosten nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung 
bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. 

5.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. 

 

6. Sachmängelhaftung bei neuen bzw. neuwertigen Fahrzeugen

6.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes. 2Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt. 

6.2 Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 6.1 Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

6.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. 2Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 4Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 5Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 6.2 entsprechend. 

6.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 

6.5 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: 
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung während der Laufzeit einer Herstellergarantie hat der Käufer zuvörderst gegenüber einem vom Hersteller bzw. Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb seiner Wahl geltend zu machen. Eine erste erfolglose Mängelbeseitigung ist dem Verkäufer anzuzeigen und auf Verlangen des Käufers diesem schriftlich zu bestätigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller bzw. Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb zu wenden.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf gleicher Weise geltend machen. 

6.6 Eigentumswechsel am Kaufgegenstand berühren die Mängelbeseitigungsansprüche nicht. 

 
7. Sachmängelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugen

7.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische 
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 

 7.2 Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 7.1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziff. 7.1 Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

7.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. 2Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 4Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 5Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 7.2 entsprechend. 

7.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 

7.5 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung während der Laufzeit einer Herstellergarantie hat der Käufer zuvörderst gegenüber einem vom Hersteller bzw. Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb seiner Wahl geltend zu machen. Soweit bei Vertragsabschluss eine separate Gebrauchtwagen- und Bauteilegarantie durch Vermittlung des Verkäufers abgeschlossen wurde, hat der Käufer seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen. Eine erste erfolglose Mängelbeseitigung ist dem Verkäufer anzuzeigen und auf Verlangen des Käufers diesem schriftlich zu bestätigen. 

b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf gleicher Weise geltend machen.

 

8. Haftung für sonstige Schäden

8.1 Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in den Ziff. 6 oder 7 (Sachmängelhaftung) geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. 

 
8.2 1Die Haftung für Verzugsschäden ist in Ziff. 3 (Lieferung und Lieferverzug) abschließend geregelt. 2Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in den Ziff. 6.3 und 6.4 bzw. 7.3 und 7.4 entsprechend. 

 

9. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

9.1 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Verkäufers (Saarbrücken [Saarland]). 

9.2 Der gleiche Gerichtsstand ist vereinbart, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 

9.3 Änderungen des Kaufvertrages, insbesondere handschriftliche oder mündliche Abreden, werden nur durch schriftliche Bestätigung desVerkäufers wirksam. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. 

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen oder wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 3Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) 
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen 
und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 

 

Widerrufsbelehrung 

1. Widerrufsrecht

Wurde dieser Vertrag gemäß § 312c BGB unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Telefax, E-Mail, etc.) als Fernabsatzvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer geschlossen, steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu: 
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Kenntnisnahme dieser Belehrung, frühestens jedoch mit Übergabe des Kaufgegenstandes. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Widerrufserklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail), in der Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 
 

Die Widerrufserklärung ist zu richten an: 
Klees Marketing GmbH, Neumühler Weg 30.5, 66130 Saarbrücken, info@autoklees.de, Tel: +49 (0) 681 309 829 0 

2.Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Hierunter wird das Ausprobieren und Testen verstanden, was im Hinblick auf den Kaufgegenstand einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen entspricht, die von uns vor Übergabe angeboten wird. Die Entwertung durch eine Zulassung und/oder durch eine über eine Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme sowie alle weiteren Umstände, die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit im Falle eines wirksamen Widerrufs von Ihnen zu erstatten. Dieses gilt ebenso für erhaltene Dienstleistungen und Garantien. Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben Sie das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns und auf Ihre Kosten zu übergeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit dem Tag der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit dem Tag des Empfangs. Die Rückzahlung kann bis zum Erhalt des Fahrzeugs verweigert werden. 

 

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